Quelle: Arznei-Telegramm 2017; 48: 75-6
Das Opioid Methadon wird seit längerer Zeit in den Medien als Wirkverstärker bei Krebs propagiert. Dabei wird vernachlässigt, dass dieses Medikament unter das Betäubungsmittelgesetz fällt und eine hemmende Wirkung auf das Atemzentrum hat- es sollte daher bei Nichtopiatabhängigen nur unter stationären Bedingungen verabreicht werden.
In dem Artikel wird auf die geringe Aussagekraft der vorhandenen Erkenntnisse und auf das Fehlen klinischer Daten in der Krebstherapie mit Methadon hingewiesen.
Nach der Meinung der Autoren werden bei Patienten unerfüllbare Erwartungen geweckt und Ärzte zu Gefälligkeitsverordnungen genötigt. In dem Artikel wird dringend abgeraten von der Verwendung des Betäubungsmittels als Krebstherapie außerhalb klinischer Studien.